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Licht und Schatten Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting treffen lichtvolle Ausführungen auf schattenhafte Positionen: Zunächst sprechen wir (00:46) über den FAZ-Beitrag eines Philosophie-Profs aus Jena: Er verweist darauf, dass zeitgleiche Gegen-Demos viel Geld kosten und den Straßenverkehr stören – und findet die Lösung in zeitversetzten Demonstrationen. „Entweder haben die Demonstranten etwas Wichtiges im öffentlichen Raum zu sagen, oder sie sind primär an der physischen Konfrontation mit einem politischen Gegner interessiert“ – ganz so schlicht gehen wir mit unseren Grundrechten aber dann doch nicht um. Sodann sprechen Niko und Stefan (08:17) über einen FAZ-Artikel von Corinna Budras. Sie fand heraus, dass die CSU die von der Koalition eigentlich schon beschlossene Reform der Datenschutz-Aufsicht ausbremst. Söder muss liefern. Dann geht es (13:33) um das Urteil des EuGH vom 09.07.2026 – C-199/24: Ein schwedisches Unternehmen betreibt eine Datenbank, in der man gegen Entgelt nach Personen suchen kann, gegen die Strafverfahren geführt wurden. Auch kann man die betreffenden Urteile einsehen. Eine Person, die im Jahr 2011 verurteilt worden war, beantragte die Löschung ihrer personenbezogenen Daten aus dieser Datenbank. Der EuGH lehnt hier zu Recht die Anwendung des Medienprivilegs (Art. 85 Abs. 1 DSGVO) ab und verweist auf Art. 10 DSGVO (Verarbeitung im Strafregister nur unter behördlicher Aufsicht). Schließlich geht es (21:59) wieder um den EuGH, am 14.7.2026 befasste er sich mit der Veröffentlichung von Doping-Sündern. Befremdlich erscheint es den Hosts, dass weder ein Gesundheitsdatum i.S.d. Art. 9 DSGVO betroffen sein soll noch der Erforderlichkeitsgrundsatz klar angewandt wird. Eher schattig als lichtvoll.

Alte Bekannte Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting tauchen lauter alte Bekannte wieder auf: Zunächst sprechen wir (00:32) über eine „altbekannte“ Beschwerde von „Reporter ohne Grenzen“ zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es geht um die gesetzliche Erlaubnis von Spyware-Einsatz durch unseren Auslandsnachrichtendienst BND. Darin sieht RoG einen Eingriff in die Pressefreiheit – und hatte sein Anliegen bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgetragen, welches die Beschwerde aber zunächst (fruchtlos) zum Bundesverwaltungsgericht schob, um sie dann kommentarlos abzulehnen. Der EGMR hat die Beschwerde nun angenommen und sogar zum „impact case“ mit Vorrang gemacht – darüber dürfen unsere Karlsruher gerne mal nachdenken. Sodann sprechen Niko und Stefan (12:32) über einen FAZ-Artikel von Literaturprofessor Roland Reuss. Er weist auf die mit der Umstellung öffentlicher Bibliotheken auf Cloudlösungen verbundenen Risiken insbesondere für WissenschaftlerInnen hin: Die Bibliotheksprofile lassen den Rückschluss auf Forschungsrichtung und -gegenstand zu, der dann auch dem Zugriff der Cloud-Anbieter unterliegt. Reuss beklagt eine „Ohnmachtserklärung gegenüber der digitalen Verführungs- und Kontrollstruktur“ – diese Vorbehalte gegenüber Cloud-„Lösungen“ kennen wir nur zu gut. Schließlich geht es (23:21) um die „Wiedergänger“-Debatte der letzten zehn Jahre: Datentransfers ins Nicht-EU-Ausland. Die niederländische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgelds iHv 100 Mio. EUR gegen den Anbieter der Taxi-App Yango - wegen der Übermittlung personenbezogener und zum Teil sensibler Daten in die Russische Föderation. Für die Russische Föderation existiert kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, auch die Verwendung von Standardvertragsklauseln genügt aus Sicht der Aufsicht nicht. Gleichzeitig hat der US-Supreme Court in der Sache Trump (altbekannt) vs Slaughter (Rebecca Slaughter, Ex-Federal Trade Commissioner) dem US-Präsidenten nun die Macht zugestanden, auch unabhängiges Personal loszuwerden, nur weil “continued service on the FTC is inconsistent with [the Trump] administration’s priorities”. Damit wackelt – meint etwa der ebenfalls notorische Max Schrems – der Angemessenheitsbeschluss zum US-EU „Transatlantic Data Protection Framework". Na, das kennen wir ja auch schon …

Einer-für-Alle und keiner fürs IFG! Ab Minute (03:18) wird zunächst ein Aufsatz von Dr. Stefan Brink und Lea Brink in der NJW thematisiert. Darin kritisieren die Autoren die aus ihrer Sicht methodisch einseitige Rechtsprechung des EuGH im Datenschutzrecht, welche u.a. zu stark Erwägungsgrund 10 der DSGVO berücksichtigen würde. Ab Minute (15:50) werten Brink und Härting die Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes aus. Dr. Brink ist enttäuscht von dem ,,Reformpapier“ und kritisiert insbesondere den ,,Einer-für-Alle“ Ansatz, der sämtliche Landesbehörden bei einer Entscheidung einer Landesbehörde binden soll. Von den Ländern zum Koalitionspapier des Bundes: Unter dem Deckmantel des ,,Bürokratieabbaus“ will die Bundesregierung das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen. Härting und Brink kritisieren die Einschränkung dieses wesentlichen Bürgerrechts ab Minute (24:37) scharf. Schließlich werden ab Minute (29:26) die datenschutzrechtlichen Inhalte des Koalitionspapiers besprochen. Aufgepasst lieber Nachwuchs im Datenschutzrecht: Bis zum 1.8. können Sie sich noch mit einem Thema für einen Vortrag beim PinG-Nachwuchsworkshop unter nowak@haerting.de anmelden!

Rechtsstaatlichkeit als Aufgabe Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es insbesondere um die Herausforderung, rechtsstaatlich zu agieren: Zunächst sprechen wir (01:04) über die Hamburger Initiative gegen eine Zentralisierung der Datenschutz-Aufsicht: Im Bundesrat verfolgt die Hansestadt Hamburg den Plan, die Aufsichtsstrukturen in Deutschland zu verbessern, ohne dem Bund mehr Zuständigkeiten zu geben. Künftig soll die bisher informelle Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes eine gesetzliche Grundlage erhalten und verbindliche Regeln für alle Datenschutzbehörden in Deutschland festlegen können. Und es soll das EFA-Prinzip (Eine für alle) gelten: Wenn eine Datenschutzbehörde bei länderübergreifenden Sachverhalten ein Verfahren geprüft und genehmigt hat, gilt diese Entscheidung auch für alle anderen Behörden. Ob diese Initiative die föderale Struktur deutscher Behörden in rechtsstaatlicher Weise reformieren würde? Sodann sprechen Niko und Stefan (11:30) über das EU-Paket zur „technologischen Souveränität“, das Executive Vice-President Virkkunen und EU-Kommissar Jørgensen jüngst vorstellten. Es ginge dabei natürlich nicht um Protektionismus, sondern um Unabhängigkeit, aktuell stammten mehr als 80 % der digitalen Produkte und Services in der EU von Nicht-EU-Anbietern. Ob der Ausschluss US-amerikanischer und chinesischer Anbieter rechtstaatlich gerechtfertigt ist, steht zur Diskussion. Schließlich geht es (24:07) um die Sanktionsliste der EU. Prof. Wegener (https://verfassungsblog.de/sanktionen-baud-meinungsfreiheit/)) schildert den Fall des Schweizer Militäranalysten, früheren Oberst und langjährigen UN- und NATO-Mitarbeiters Jacques Baud, der mit Beschluss des Rats der Europäischen Union auf diese Liste gesetzt wurde - unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne vorherige Anhörung der betroffenen Person. Der Vorwurf gegen Baud: er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“, fungiere als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“ und verbreite Verschwörungstheorien. Welch‘ massive Folgen diese Sanktionierung für den Mann hat und weswegen damit rechtsstaatliche Grundsätze schwer in Mitleidenschaft gezogen werden, verrät der neue Podcast.

Kurzinterviews mit Dr. Markus Wünschelbaum, Dr. Nina Herbort und Prof. Christopher Millard Drei verschiedene Themen mit drei verschiedenen Gesprächspartner/innen: In dieser Sonderfolge interviewt Carl Nowak drei Referent/innen der Kölner Tage im Datenschutzrecht. Mit Dr. Markus Wünschelbaum ist ab Minute (00:22) der Digital-Omnibus Thema. Wie ist der Verfahrensstand des Änderungsgesetzes? Braucht es überhaupt einen Omnibus oder kann man auch Lösungen im bestehenden Recht finden? Anschließend berichtet Dr. Nina Herbort ab Minute (14:08) was es neues in Welt der Cookies gibt. Zum Schluss ist ab Minute (28:02) brandaktuell die digitale Souveränität Europas Thema. Prof. Christopher Millard berichtet über den status quo und geplanten EU-Gesetzesvorhaben.

Was macht die Digitalisierung mit unserer Gesellschaft? Dr. Stefan Brink stellt zu Beginn kurz sein neues Sachbuch „KI und die Zukunft unserer Gesellschaft: Künstliche Intelligenz verstehen“ vor, das er gemeinsam mit dem Künstler Florian Mehnert verfasst hat und das sich genau dieser Frage widmet. Ab Minute (03:48) sprechen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink über die Apple-Sprachagentin „Siri AI“, die zunächst nicht auf den europäischen Markt kommen soll. Apple verweist insoweit auf den DMA (Digital Markets Act). Anschließend (10:52) ist der Einsatz von Bodycams bei der Polizei Thema. Der Polizeibeauftragte des Landes Berlin scheiterte vor dem VG Berlin mit seiner Forderung zur Einsichtnahme von Bodycam-Aufnahmen der Berliner Polizei (Urteil vom 16.06.2026 – VG 1 K 377/24 und VG 1 K 68/25). Zum Schluss (18:42) widmen sich Härting und Brink der BGH-Entscheidung vom 03.06.2026 – I ZR – zum Personenbeförderungsrecht. Ein für Uber tätiges Mietwagenunternehmen hatte gegen die in § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelte Rückkehrpflicht verstoßen. Diese verpflichtet Mietwagenunternehmen, nach Beendigung der Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren. Härting geht von der Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit dieser Norm aus und sieht darin ein Beispiel dafür, dass der BGH sich weigert, dem Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH die entsprechenden Fragen vorzulegen.

Habemus Papem Habemus Papem! Ein neuer Bundesdatenschutzbeauftragter ist gefunden. Das ist zunächst ab Minute (01:55) Thema. Anschließend sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute (08:07) über die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung v. 4.6.2026, 10 A 2.25. Eine Journalistin und Historikerin forderte Zugang zu den Akten des BND zur Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann in Argentinien. Das Bundeskanzleramt gab eine Sperrerklärung ab, welche nun gerichtlich bestätigt wurde. Auch nach 65 Jahren würde die Gefährdung der Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten und der Datenschutz eine vollständige Offenbarung der Akten verhindern. Ab Minute (19:16) geht es um eine Entscheidung des Europäischen Gerichts v. 3.6.2026 in der Rechtssache T-1078/23. Die Europäische Kommission ordnete Meta 2023 als Gatekeeper (,,Torwächter“) im Sinne des Digital Markets Act (DMA) für den Messenger-Dienst und den Market-Place ein. Konnte sich Meta gegen die Kommission erfolgreich vor dem EuG wehren?

In extremo Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es insbesondere um Extremistisches: Zunächst sprechen wir (01:32) über die Beleidigung des Bundeskanzlers als Lackaffe. Einen Besuch des Kanzlers in Heilbronn im Oktober 2025 kommentierten Hunderte Nutzer bei Facebook (FB-Account des Polizeipräsidiums Heilbronn!?), einer titulierte unseren Kanzler als Lackaffe. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das AG Heilbronn einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB), da „in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand". Der Strafbefehl wurde nicht rechtskräftig, nach Einspruch wurde das Verfahren gegen Geldauflage von 100 € eingestellt. Die Bezeichnung des Bundeskanzlers als „Pinocchio“ blieb als „Machtkritik“ unbeanstandet. Sodann sprechen Niko und Stefan (09:20) über Alterskontrolle bei Meta. Meta Platforms führt seit Mai 2026 in Europa eine KI-gestützte Alterskontrolle auf Instagram, Facebook und Threads ein. Ziel sei es, zuverlässiger zu erkennen, ob Nutzer beim Alter falsche Angaben gemacht haben, insb. Kinder und Jugendliche. Die KI wertet u.a. Bilder (z.B. von Geburtstagsfeiern), Texte, Kommentare, Reels, Sprachgebrauch und Nutzungsverhalten aus. Erkennt das System, dass ein Nutzer unter 13 Jahre alt ist, wird das Konto gesperrt und dann gelöscht. Bei Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren werden sog. „Teen Accounts“ automatisch aktiviert, die strengere Schutzmechanismen enthalten. Statistiken Metas zeigen allerdings, dass 97 Prozent der 13- bis 15-jährigen Nutzer ihre Standardeinschränkungen beibehalten haben. Gleichzeitig läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen Instagram und Facebook, die davon ausgeht, dass weiterhin viele Kinder unter 13 Jahren Zugang zu den Plattformen haben. Die Kommission beziffert den Anteil unter 13-Jähriger auf den Plattformen auf rund 12 Prozent und argumentiert, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht greifen. Meta selbst sieht allerdings die Verantwortung auch bei Betriebssystem- und App-Store-Anbietern wie Apple und Google Im Kampf gegen Social-Media-Sucht zahlten Techkonzerne inzwischen Millionen an US-Schulbezirke, welche die Unternehmen beschuldigen, süchtig machende Technologien entwickelt zu haben, die erhebliche Kosten für psychologische Beratung und andere Hilfsangebote verursachen, für die bislang die Schulen aufkommen müssen. Die EU-Kommission hat hierzu eine Empfehlung vom 29. April 2026 veröffentlicht, die den EU-weiten Zugang zu Altersverifikationstools auf Basis anonymer Altersnachweistechnologien und damit die höchstmöglichen Standards für Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten soll. Extrem viel los bei diesem Thema. Schließlich geht es (24:01) um die stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27.4.2026. Es gibt dem Eilantrag der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.” statt, der sich dagegen wehrt, im Verfassungsschutzbericht 2024 des BMI als extremistisch eingestuft zu werden. Anders als das VG Köln (vom 20.5.2026) setzt das VG Berlin der „staatlichen Öffentlichkeitsarbeit“ Grenzen: Meinungsäußerungen alleine könnten kein ausreichender Anknüpfungspunkt für eine verfassungsfeindliche „Bestrebung“ (§ 4 Abs. 1 BVerfSchG) sein. Über die bloße Meinungsäußerung hinaus sei ein aktives Vorgehen zur Realisierung eines bestimmten Ziels erforderlich. Extrem wichtig, den Eindruck zu vermeiden, der Staat schütze nicht die Verfassung, sondern sich selbst oder seine politische Ziele.

Sonderfolge mit Prof. Dr. Frauke Rostalski zum Thema Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie In dieser Folge ist Prof. Frauke Rostalski zu Gast, Lehrstuhlinhaberin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Uni Köln sowie Mitglied des Deutschen Ethikrats. Zunächst (03:02) wird der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt thematisiert. Welche Strafbarkeitslücken schließt der Entwurf? Anschließend (10:24) werden auf Ebenen Bezug genommen, auf denen die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät. Rostalski schildert die Beobachtung einer ,,Diskurs-Vulnerabilität“ und berichtet ab Minute (15:54) über das Diskursklima an den Universitäten. Sodann (17:48) geht es um das Strafrecht als Verteidigungsmittel der wehrhaften Demokratie, beispielsweise durch den Entzug des passiven Wahlrechts für den Tatbestand der Volksverhetzung. In diesem Rahmen wird auch ab Minute (22:10) über das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einordnung der AfD als ,,gesichert rechtsextremistisch“ gesprochen. Der Podcast endet mit einem positiven Ausblick auf den Meinungsdiskurs.

Die Löschroutine bei Apple, Meta und dem BND Zunächst sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting (00:33) über die neuen Löschkonzepte der Chatfunktion Siri (Apple) und des Messengerdienstes Whats App (Meta). Ab Minute (09:59) wird die Entscheidung des VG Lüneburg v. 29.04.2026, Az. 1 A 85/24 thematisiert. Die Stadt Buchholz hatte einen Demonstrationsaufruf gegen Rechtsextremismus veröffentlicht. In diesem Rahmen wurde auch die AfD genannt. Hiergegen ging der Ortsverband dieser Partei erfolglos vor. Last but not least (20:25) sprechen Niko und Stefan über den kürzlich veröffentlichen Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten. Sie heben dabei besonders ab Minute (29:10) die Teile zur Überwachung der Nachrichtendienste hervor. Hat der BND eine einwandfreie Löschroutine?