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Kurzinterviews mit Dr. Markus Wünschelbaum, Dr. Nina Herbort und Prof. Christopher Millard Drei verschiedene Themen mit drei verschiedenen Gesprächspartner/innen: In dieser Sonderfolge interviewt Carl Nowak drei Referent/innen der Kölner Tage im Datenschutzrecht. Mit Dr. Markus Wünschelbaum ist ab Minute (00:22) der Digital-Omnibus Thema. Wie ist der Verfahrensstand des Änderungsgesetzes? Braucht es überhaupt einen Omnibus oder kann man auch Lösungen im bestehenden Recht finden? Anschließend berichtet Dr. Nina Herbort ab Minute (14:08) was es neues in Welt der Cookies gibt. Zum Schluss ist ab Minute (28:02) brandaktuell die digitale Souveränität Europas Thema. Prof. Christopher Millard berichtet über den status quo und geplanten EU-Gesetzesvorhaben.

Was macht die Digitalisierung mit unserer Gesellschaft? Dr. Stefan Brink stellt zu Beginn kurz sein neues Sachbuch „KI und die Zukunft unserer Gesellschaft: Künstliche Intelligenz verstehen“ vor, das er gemeinsam mit dem Künstler Florian Mehnert verfasst hat und das sich genau dieser Frage widmet. Ab Minute (03:48) sprechen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink über die Apple-Sprachagentin „Siri AI“, die zunächst nicht auf den europäischen Markt kommen soll. Apple verweist insoweit auf den DMA (Digital Markets Act). Anschließend (10:52) ist der Einsatz von Bodycams bei der Polizei Thema. Der Polizeibeauftragte des Landes Berlin scheiterte vor dem VG Berlin mit seiner Forderung zur Einsichtnahme von Bodycam-Aufnahmen der Berliner Polizei (Urteil vom 16.06.2026 – VG 1 K 377/24 und VG 1 K 68/25). Zum Schluss (18:42) widmen sich Härting und Brink der BGH-Entscheidung vom 03.06.2026 – I ZR – zum Personenbeförderungsrecht. Ein für Uber tätiges Mietwagenunternehmen hatte gegen die in § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelte Rückkehrpflicht verstoßen. Diese verpflichtet Mietwagenunternehmen, nach Beendigung der Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren. Härting geht von der Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit dieser Norm aus und sieht darin ein Beispiel dafür, dass der BGH sich weigert, dem Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH die entsprechenden Fragen vorzulegen.

Habemus Papem Habemus Papem! Ein neuer Bundesdatenschutzbeauftragter ist gefunden. Das ist zunächst ab Minute (01:55) Thema. Anschließend sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute (08:07) über die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung v. 4.6.2026, 10 A 2.25. Eine Journalistin und Historikerin forderte Zugang zu den Akten des BND zur Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann in Argentinien. Das Bundeskanzleramt gab eine Sperrerklärung ab, welche nun gerichtlich bestätigt wurde. Auch nach 65 Jahren würde die Gefährdung der Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten und der Datenschutz eine vollständige Offenbarung der Akten verhindern. Ab Minute (19:16) geht es um eine Entscheidung des Europäischen Gerichts v. 3.6.2026 in der Rechtssache T-1078/23. Die Europäische Kommission ordnete Meta 2023 als Gatekeeper (,,Torwächter“) im Sinne des Digital Markets Act (DMA) für den Messenger-Dienst und den Market-Place ein. Konnte sich Meta gegen die Kommission erfolgreich vor dem EuG wehren?

In extremo Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es insbesondere um Extremistisches: Zunächst sprechen wir (01:32) über die Beleidigung des Bundeskanzlers als Lackaffe. Einen Besuch des Kanzlers in Heilbronn im Oktober 2025 kommentierten Hunderte Nutzer bei Facebook (FB-Account des Polizeipräsidiums Heilbronn!?), einer titulierte unseren Kanzler als Lackaffe. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das AG Heilbronn einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB), da „in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand". Der Strafbefehl wurde nicht rechtskräftig, nach Einspruch wurde das Verfahren gegen Geldauflage von 100 € eingestellt. Die Bezeichnung des Bundeskanzlers als „Pinocchio“ blieb als „Machtkritik“ unbeanstandet. Sodann sprechen Niko und Stefan (09:20) über Alterskontrolle bei Meta. Meta Platforms führt seit Mai 2026 in Europa eine KI-gestützte Alterskontrolle auf Instagram, Facebook und Threads ein. Ziel sei es, zuverlässiger zu erkennen, ob Nutzer beim Alter falsche Angaben gemacht haben, insb. Kinder und Jugendliche. Die KI wertet u.a. Bilder (z.B. von Geburtstagsfeiern), Texte, Kommentare, Reels, Sprachgebrauch und Nutzungsverhalten aus. Erkennt das System, dass ein Nutzer unter 13 Jahre alt ist, wird das Konto gesperrt und dann gelöscht. Bei Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren werden sog. „Teen Accounts“ automatisch aktiviert, die strengere Schutzmechanismen enthalten. Statistiken Metas zeigen allerdings, dass 97 Prozent der 13- bis 15-jährigen Nutzer ihre Standardeinschränkungen beibehalten haben. Gleichzeitig läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen Instagram und Facebook, die davon ausgeht, dass weiterhin viele Kinder unter 13 Jahren Zugang zu den Plattformen haben. Die Kommission beziffert den Anteil unter 13-Jähriger auf den Plattformen auf rund 12 Prozent und argumentiert, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht greifen. Meta selbst sieht allerdings die Verantwortung auch bei Betriebssystem- und App-Store-Anbietern wie Apple und Google Im Kampf gegen Social-Media-Sucht zahlten Techkonzerne inzwischen Millionen an US-Schulbezirke, welche die Unternehmen beschuldigen, süchtig machende Technologien entwickelt zu haben, die erhebliche Kosten für psychologische Beratung und andere Hilfsangebote verursachen, für die bislang die Schulen aufkommen müssen. Die EU-Kommission hat hierzu eine Empfehlung vom 29. April 2026 veröffentlicht, die den EU-weiten Zugang zu Altersverifikationstools auf Basis anonymer Altersnachweistechnologien und damit die höchstmöglichen Standards für Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten soll. Extrem viel los bei diesem Thema. Schließlich geht es (24:01) um die stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27.4.2026. Es gibt dem Eilantrag der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.” statt, der sich dagegen wehrt, im Verfassungsschutzbericht 2024 des BMI als extremistisch eingestuft zu werden. Anders als das VG Köln (vom 20.5.2026) setzt das VG Berlin der „staatlichen Öffentlichkeitsarbeit“ Grenzen: Meinungsäußerungen alleine könnten kein ausreichender Anknüpfungspunkt für eine verfassungsfeindliche „Bestrebung“ (§ 4 Abs. 1 BVerfSchG) sein. Über die bloße Meinungsäußerung hinaus sei ein aktives Vorgehen zur Realisierung eines bestimmten Ziels erforderlich. Extrem wichtig, den Eindruck zu vermeiden, der Staat schütze nicht die Verfassung, sondern sich selbst oder seine politische Ziele.

Sonderfolge mit Prof. Dr. Frauke Rostalski zum Thema Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie In dieser Folge ist Prof. Frauke Rostalski zu Gast, Lehrstuhlinhaberin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Uni Köln sowie Mitglied des Deutschen Ethikrats. Zunächst (03:02) wird der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt thematisiert. Welche Strafbarkeitslücken schließt der Entwurf? Anschließend (10:24) werden auf Ebenen Bezug genommen, auf denen die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät. Rostalski schildert die Beobachtung einer ,,Diskurs-Vulnerabilität“ und berichtet ab Minute (15:54) über das Diskursklima an den Universitäten. Sodann (17:48) geht es um das Strafrecht als Verteidigungsmittel der wehrhaften Demokratie, beispielsweise durch den Entzug des passiven Wahlrechts für den Tatbestand der Volksverhetzung. In diesem Rahmen wird auch ab Minute (22:10) über das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einordnung der AfD als ,,gesichert rechtsextremistisch“ gesprochen. Der Podcast endet mit einem positiven Ausblick auf den Meinungsdiskurs.

Die Löschroutine bei Apple, Meta und dem BND Zunächst sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting (00:33) über die neuen Löschkonzepte der Chatfunktion Siri (Apple) und des Messengerdienstes Whats App (Meta). Ab Minute (09:59) wird die Entscheidung des VG Lüneburg v. 29.04.2026, Az. 1 A 85/24 thematisiert. Die Stadt Buchholz hatte einen Demonstrationsaufruf gegen Rechtsextremismus veröffentlicht. In diesem Rahmen wurde auch die AfD genannt. Hiergegen ging der Ortsverband dieser Partei erfolglos vor. Last but not least (20:25) sprechen Niko und Stefan über den kürzlich veröffentlichen Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten. Sie heben dabei besonders ab Minute (29:10) die Teile zur Überwachung der Nachrichtendienste hervor. Hat der BND eine einwandfreie Löschroutine?

Autokratische Meinungsbildung Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es insbesondere um autokratische Meinungsbildung. Zunächst sprechen wir (00:55) über den Abschlussbericht der Kommission Wettbewerb & Künstliche Intelligenz beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Kommission greift wichtige Positionen im laufenden Reformprozess des Datenschutzrechts auf, etwa die Wettbewerbsschädlichkeit von DSGVO und KI-VO und den Ruf nach Vereinfachungen. Gleichzeitig warnt sie vor einer Fragmentierung der Fähigkeiten der EU, empfiehlt eine Zentralisierung der Aufsichtsstrukturen und die Erweiterung des risikobasierten Regulierungsansatzes. Sodann sprechen Niko und Stefan (21:58) über eine 80 Seiten Broschüre des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), das zu verschiedenen Formen von Antisemitismus aufklären will. Ihre Broschüre „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“, diese „staatliche Meinungsbildung“ sieht sich aber erheblichen Vorwürfen ausgesetzt. Schließlich geht es (31:35) um den Beitrag von Jacob Mchangama und Jeff Kosseff „How Hate Speech Law crush Dissent“ im Journal of Democracy (https://www.journalofdemocracy.org/online-exclusive/how-hate-speech-laws-crush- dissent-everywhere/). Ihrer Auffassung nach hat die stetige Ausweitung der europäischen Gesetze gegen Hassrede und Extremismus zu einem harten Vorgehen gegen Einzelpersonen und soziale Bewegungen geführt, die der Regierungspolitik und Politikern kritisch gegenüberstehen. Gesetze gegen Hate Speech gäben Autokraten eine Legitimation für die Unterdrückung von Meinungsfreiheit, auf diese Weise würden nominell demokratische Normen in eine exportierbare Blaupause für Unterdrückung umgewandelt. Darüber lohnt es sich, nachzudenken.

Das sparsame Schwabenland und das verschwenderische Berlin Zunächst (00:38) sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting über den Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung Baden-Württembergs, welcher Stellenkürzungen des Landesdatenschutzbeauftragten von bis zu 40 Prozent vorsieht. Begründet wird dies unter anderem mit einer geplanten Zentralisierung bei der Bundesdatenschutzbeauftragten. Linke Tasche, rechte Tasche? Anschließend (11:02) thematisieren Härting und Brink eine Entscheidung des VG Berlin v. 06.05.2026, Az. VG 42 K 73/25, welche die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung bei den Berliner Sommerbädern als rechtmäßig bestätigte. Zum Schluss (21:21) ist die Presse- und die Meinungsfreiheit Thema. Der BGH wies eine Klage des Wettanbieters Tipico gegen den Spiegel ab. Diese wollten sich gegen den Satz wehren: "Vier Männer aus Karlsruhe haben die Firma gegründet und aufgebaut; sie gingen an die Grenzen des rechtlich Erlaubten und darüber hinaus". Brink begegnet der Entscheidung mit einem Störgefühl, Härting hält sie hingegen für gut vertretbar.

Sonderfolge mit Prof. Hans-Jürgen Papier zum Thema Meinungsfreiheit Prof. Hans-Jürgen Papier, von 2002-2010 Bundesverfassungsgerichtspräsident, zum Thema Meinungsfreiheit. Der Podcast beginnt mit der historischen Lüth-Entscheidung zur Meinungsfreiheit (02:43) des Bundesverfassungsgerichts. Prof. Papier mahnt, dass in der Rechtspraxis sowie in Gesellschaft und Medien die Meinungsfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt wird. Zugleich werden auch lobende Worte für das Bundesverfassungsgericht gefunden. Der Podcast geht im Weiteren einer Reihe von Fragen nach: Warum wird die Meinungsfreiheit teilweise als Gefahr für die Demokratie gesehen? (06:41) Sollte es ein Recht zur anonymen Meinungsäußerung geben? (14:48) Wie sind „Trusted Flagger“ aus rechtsstaatlicher Sicht zu bewerten? (21:05) Warum wird Personen, die sich auf Freiheit berufen, meist Egoismus vorgeworfen? (41:26) Zum Schluss (48:13) werden zwei Perspektiven eingenommen: wie Bürger auf den Staat schauen und wie der Staat auf die Bürger schaut.

Medienbeauftragter mit Maulkorb, Muster und makellose Ministeriale Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um richtiges und um falsches Behördenhandeln. Zunächst sprechen wir 00:35) über das Fehlverhalten des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Im Vorfeld der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises für das Jahr 2025 ließ der BKM im Januar 2026 drei Buchhandlungen von der Preisträgerliste der Jury streichen. In einem Interview mit der ZEIT äußerte er dazu unter anderem: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Der hiergegen ans VG Berlin gerichtete Eilantrag hatte Erfolg, für die Bewertung „Extremisten“ existiere keine belastbare Tatsachengrundlage, sie verlasse den Rahmen des für amtliche Äußerungen geltenden Sachlichkeitsgebots. Sodann sprechen Niko und Stefan (10:00) über einen Leitfaden zur Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DS-GVO, Muster und Erläuterungen), zu dem der Europäische Datenschutzausschuss EDSA eine öffentliche Konsultation gestartet hat. Schließlich geht es (22:20) um eine Entscheidung des VG Ansbach vom 2.2.2026. Der Kläger begehrt ein aufsichtliches Tätigwerden des beklagten bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (LDA) wegen einer angeblich illegalen Videoüberwachung. Per Abschlussmitteilung teilte das LDA dem Kläger mit, dass es gegen den Verantwortlichen keine Aufsichtsmaßnahmen ergreifen werde. Die Videoüberwachung sei in der dem LDA mitgeteilten Art und Weise datenschutzrechtlich nicht unzulässig. Die Klage war unbegründet, ein Verstoß der makellosen Ministerialen gegen die DSGVO war auch aus Sicht des VG nicht festzustellen.