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F.A.Z. Einspruch „Juristen werden überall gebraucht“ – auch in der Selbstständigkeit. Wir sprechen darüber, wie der Weg vom Jurastudium zur eigenen Kanzlei und zum Notariat gelingt. Unsere Sommerserie geht in die vierte Runde. In sieben Folgen schauen wir uns an, in welchen Berufsfeldern Juristen typischerweise arbeiten – und wie der Einstieg jeweils gelingt. In dieser Woche geht es um den Weg in die Selbständigkeit: Wie gründet man eine eigene Kanzlei oder ein Notariat? Und wie fühlt es sich an, direkt nach dem Zweiten Staatsexamen ins kalte Wasser zu springen? Darüber sprechen wir mit Dr. Nils Winkler, Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Hamburg. Er hat unmittelbar nach dem Zweiten Staatsexamen seine eigene Kanzlei gegründet – ohne vorher in einer etablierten Kanzlei Erfahrung zu sammeln. Warum er sich für diesen Weg entschieden hat, wie die Gründung ablief und welche Herausforderungen ihn dabei erwarteten, erzählt er im Podcast. Dann ist Dr. Moritz Jäschke zu Gast, er ist selbständiger Notar aus Xanten. Auch er hat nach seiner Ausbildung zum Notar direkt sein eigenes Notariat gegründet. Im Gespräch berichtet er von seinem Einstieg in die Selbständigkeit und davon, was es bedeutet, ein Notariat von Grund auf aufzubauen. Themen der Sendung 03:53 Interview mit Nils Winkler über die Gründung einer Anwaltskanzlei 24:27 Interview mit Moritz Jäschke über die Gründung eines Notariats Mehr zum Thema Mit Jura in die Justiz Mit Jura in die Verwaltung Mit Jura in den Journalismus Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.

F.A.Z. Einspruch „Juristen werden überall gebraucht“ – auch in der Justiz: In der 400. Jubiläumsfolge und zugleich Folge drei der Sommerserie über Berufsfelder für Juristen sprechen wir über den Berufseinstieg als Richter und Staatsanwalt. Sonntags um 20.15 Uhr haben Richter und Staatsanwälte im „Tatort“ ihren großen Auftritt: Sie lösen Fälle, jagen Verbrecher und sprechen Recht. Doch wie sieht ihr Berufsalltag wirklich aus? Und könnte eine Karriere in der Justiz auch etwas für mich sein? Diesen Fragen gehen wir in unserer siebenteiligen Sommerserie nach. Wir zeigen, in welchen Bereichen Juristinnen und Juristen arbeiten können – auf klassischen Karrierewegen ebenso wie in ungewöhnlichen oder sogar kuriosen Berufen. In der dritten Folge geht es um die Justiz. Mit Dennis Rose, Richter am Amtsgericht Düsseldorf, sprechen wir über seinen Berufsalltag als Richter: Was zeichnet das Richteramt aus? Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab? Und wie viel Verantwortung trägt man? Anschließend gibt Anna Urban, Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Einblicke in ihre tägliche Arbeit. Wie setzt man Recht im Alltag durch? Wie wird man Staatsanwältin? Und wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften? Themen der Sendung 06:40: Interview mit Richter am Amtsgericht Dennis Rose 24:36: Interview mit Staatsanwältin Anna Urban Mehr zum Thema Wie der „Pakt für den Rechtsstaat“ aussieht Warum eine Topabsolventin in die Justiz gegangen ist Warum Staatsexamen noch auf Papier geschrieben werden Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.

F.A.Z. Einspruch „Juristen werden überall gebraucht“ – auch in der Verwaltung: In Folge zwei unserer Sommer-Serie über Berufsfelder für Juristen sprechen wir über den Weg vom Jurastudium in den Staatsdienst. Lohnt es sich, Jura zu studieren? Und was mache ich dann, wenn ich fertig bin? Diesen Fragen gehen wir in unserer siebenteiligen Sommerserie nach. Wir schauen uns an, in welchen Bereichen Juristen arbeiten können – auf klassischen Karrierewegen ebenso wie in eher ungewöhnlichen oder sogar kuriosen Berufen. In der zweiten Folge geht es um die öffentliche Verwaltung. Mit Caroline Bayn, Referentin im Sächsischen Staatsministerium der Justiz, sprechen wir über ihre Arbeit als Juristin in der Ministerialverwaltung: Wie werden Gesetze gemacht? Wie eng arbeitet man hier mit der Politik zusammen? Und welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um in einem Ministerium Karriere zu machen? Anschließend gibt Peter Horstmann Einblicke in eine Kommunalverwaltung. Der Bürgermeister von Warendorf war vor seiner Wahl als Jurist bei der Bezirksregierung tätig. Mit ihm sprechen wir über seinen Alltag als Behördenchef: Welche Entscheidungen muss ein Bürgermeister tagtäglich treffen? Wie viel arbeitet und verdient er? Und lohnt es sich, Jura zu studieren, wenn ich bei mir vor Ort etwas bewegen möchte? Themen der Sendung 03:47: Interview mit Caroline Bayn über die Arbeit in einem Ministerium 15:57: Interview mit Bürgermeister Peter Horstmann Mehr zum Thema Deutschland, eine Juristenrepublik Wie finde ich mein juristisches Fachgebiet? Wie man in Frankfurt Dezernent wird Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.

F.A.Z. Einspruch „Juristen werden überall gebraucht“ – auch im Journalismus: Zum Auftakt unserer Sommer-Serie über Berufsfelder für Juristen sprechen wir über den Weg vom Jurastudium in die Medienbranche. Für diesen Sommer haben wir uns etwas Besonderes vorgenommen: Statt der üblichen Podcastpause sendet F.A.Z. Einspruch weiter. In einer siebenteiligen Serie stellen wir sieben Berufe vor, in denen Juristen arbeiten können – jenseits der klassischen Laufbahnen ebenso wie mitten in ihnen. Zum Auftakt geht es um den Journalismus. Mit Einspruch-Pionierin Corinna Budras, heute Hauptstadtkorrespondentin des Wirtschaftsressorts der F.A.Z., sprechen wir darüber, wie sie nach dem Jurastudium ihren Weg in die Medien gefunden hat – und warum juristisches Denken auch im journalistischen Alltag hilfreich ist. Dann gibt Tilman Winterling aus dem Justiziariat der F.A.Z. Einblicke in die Arbeit hinter den Kulissen: Er erklärt, wie Juristen in einem Medienhaus dazu beitragen, dass Journalisten ihre Arbeit machen können. Themen der Sendung 04:47: Interview mit Corinna Budras über Juristen im Journalismus 20:08: Interview mit Tilman Winterling über die Rechtsabteilung der F.A.Z. Mehr zum Thema https://www.faz.net/premium/einspruch/claus-kleber-im-interview-wie-ein-jura-studium-beim-journalismus-hilft-19995843.html Bereit für den Journalismus von morgen? https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/zukunft-des-journalismus-mathias-doepfner-laesst-ki-fuer-sich-denken-200925012.html Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.

F.A.Z. Einspruch Vor der parlamentarischen Sommerpause ziehen wir Bilanz: Was hat die Regierung in der Rechtspolitik umgesetzt und wo hakt es noch? Der Sommer ist längst in Deutschland angekommen – in den ersten Bundesländern haben die Schulferien schon begonnen, und auch in Berlin packen die Politiker langsam ihre Koffer und verabschieden sich in die parlamentarische Sommerpause. Für uns der ideale Moment, um in Folge 397 des F.A.Z. Einspruch Podcasts eine Zwischenbilanz zu ziehen. Was wurde umgesetzt, was ist gescheitert, was kommt noch? Alles mit dem gewohnten Fokus auf die juristischen Themen. Es geht um den Pakt für den Rechtsstaat und Änderungen im Straf-, Zivil- und Öffentlichen Recht. Hält die Regierung, was sie versprochen hat? Am Ende der Folge gibt es wie immer ein gerechtes Urteil. Das kommt in dieser Woche vom OLG Frankfurt und ist der Schlusspunkt im praxis- wie examensrelevanten Nachbarschaftsstreit. Wie hoch darf eine Hecke auf einem Nachbargrundstück sein? Themen der Sendung 03:54: Studiogespräch: Was hat Schwarz-Rot in der Rechtspolitik bislang gemacht? 37:12: Gerechtes Urteil: OLG Frankfurt zu Bambushecken auf dem Nachbargrundstück Mehr zum Thema Wie der „Pakt für den Rechtsstaat“ aussieht „Nur Ja heißt Ja“: Braucht Deutschland ein neues Sexualstrafrecht? Wer die Partnerin schlägt, kann das Umgangsrecht verlieren Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.

F.A.Z. Einspruch Mit Professor Stephan Lorenz sprechen wir über das neu im BGB verankerte „Recht auf Reparatur“. Außerdem ordnen wir mit Professor Russell Miller die Entscheidung des US-Supreme Court zum Geburtsortprinzip ein. Kaufen, benutzen und Wegwerfen: Lange war das selbstverständlich. Doch viele Ressourcen sind endlich, weshalb der Gesetzgeber jetzt mit einem „Recht auf Reparatur“ auch im BGB (Paragraphen 479a ff.) gegensteuert. Was das für Verbraucher, Unternehmer – und natürlich auch Examenskandidaten – bedeutet, besprechen wir mit Professor Stephan Lorenz von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das amerikanische Geburtsortprinzip besagt, dass jeder, der in den USA geboren wird, automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft erhält. Präsident Trump hat gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit per Dekret versucht, an diesem Verfassungsprinzip zu rütteln. In dieser Woche hat der US-Supreme Court entschieden: Das war nicht rechtens. Über die Entscheidung und den 250. Geburtstag der USA sprechen wir mit Professor Russell Miller von der Washington and Lee University School of Law. Das „Gerechte Urteil“ kommt in dieser Woche vom Verwaltungsgericht Berlin. Die 42. Kammer hat sich mit Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Freibädern beschäftigt – und für rechtmäßig erklärt. Themen der Sendung 03:37: Interview mit Professor Stephan Lorenz zum „Recht auf Reparatur“ 20:41: Interview mit Professor Russell Miller zum Urteil des Supreme Court 49:28: Gerechtes Urteil: VG Berlin zu Kontrollen in Freibädern Mehr zum Thema Was bedeutet das Recht auf Reparatur konkret? Warum das neue AfD-Parteiverbotsgutachten nicht überzeugt Darum scheiterte Trumps Angriff auf das Geburtsortprinzip Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.

F.A.Z. Einspruch Darf die Marine vor Hormus in See stechen? Außerdem: Warum Kiffen in der Öffentlichkeit verboten werden soll und der Fall Karim Khan ein Skandal ist. In Folge 395 des F.A.Z. Einspruch Podcasts sprechen wir mit Professor Felix Lange von der Universität zu Köln darüber, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundeswehr in die Straße von Hormus entsandt werden könnte. Obwohl die Vorbereitungen längst auf Hochtouren laufen – ein erster Mandatstext liegt bereits vor, zwei Minenräumboote sind auch schon in der Region –, ist die rechtliche Grundlage weiter umstritten. Mit Lange diskutieren wir, warum der Bundestag beteiligt werden müsste, weshalb der von Verteidigungsminister Boris Pistorius ins Auge gefasste Weg ein Irrweg ist und wie sich ein Einsatz stattdessen rechtssicher ausgestalten ließe. Danach schauen wir auf die Debatte über den öffentlichen Konsum von Cannabis. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hat auf der Innenministerkonferenz in Hamburg gefordert, das Kiffen in der Öffentlichkeit wieder zu verbieten. Poseck ist in dieser Woche bei uns im F.A.Z. Einspruch Studio zu Gast und erläutert, was hinter seinem Vorstoß steckt und was er sich von einer solchen Novelle erhofft. Danach geht es um den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Chefankläger Karim Khan ist nach Vorwürfen sexueller Übergriffe offiziell suspendiert worden. Unser Kollege Reinhard Müller spricht mit dem früheren Richter am Internationalen Strafgerichtshof Cuno Tarfusser über diesen Vorgang. Tarfusser hält die Suspendierung des Chefanklägers Karim Khan für einen „großen Skandal“. Khan werde sicherlich nicht fallen gelassen, weil er sich „mit einer Untat oder einem Verbrechen bekleckert“ habe. Man wolle ihn loswerden, um einen „gefügigen Ankläger einzusetzen“ und die Sanktionen der Trump-Administration abwenden zu können. Das Gerechte Urteil ist in dieser Woche ein Beschluss des Verwaltungsgerichts München zum Oktoberfest. Die Entscheidung behandelt einen Examensklassiker in neuem Gewand und gibt zugleich interessante Einblicke hinter die Kulissen des wohl bekanntesten Volksfests der Welt. Themen der Sendung 03:03: Interview mit Prof. Felix Lange zum Einsatz der Bundeswehr 22:07: Interview mit Innenminister Roman Posseck (CDU) zu Cannabis 34:44: Interview mit Ex-IStGH Richter Cuno Tarfusser zur Causa Karim Khan 59:15: Gerechtes Urteil: VG München zum Oktoberfest Mehr zum Thema Ist ein Bundeswehreinsatz in der Straße von Hormus rechtlich möglich? Bundesregierung bereitet Einsatz in Straße von Hormus vor Streit um Cannabis: Poseck fordert Konsumverbot in der Öffentlichkeit Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.

F.A.Z. Einspruch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina zur Verschärfung des Sexualstrafrechts. Außerdem: Wie verändert KI den Arbeitsalltag von Anwälten – und gibt es künftig mehr Geld? In Folge 394 des F.A.Z. Einspruch Podcasts blicken wir auf die Ergebnisse der 97. Justizministerkonferenz in Hamburg. Mit der Gastgeberin der Konferenz, Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), sprechen wir darüber, worauf sich die Minister einigen konnten – und in welchen Punkten weiter Uneinigkeit besteht. Zentrales Thema der Konferenz war das Sexualstrafrecht: Ein Antrag zur Einführung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ fand keine Mehrheit. Senatorin Gallina erklärt, warum sie das Thema dennoch über eine Bundesratsinitiative weiter verfolgen will. Außerdem sprechen wir über die Erweiterung der Anzeigepflicht und Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen, wie es um die Reform der Juristenausbildung steht und ob die JuMiKo arbeitsfähig bleibt, sollte es künftig einen Justizminister der AfD geben. Parallel zur Justizministerkonferenz fand in Freiburg der Deutsche Anwaltstag statt. Mit unserem Wirtschaftsredakteur Marcus Jung sprechen wir darüber, wie KI den Arbeitsalltag und das Geschäftsmodell von Anwälten verändert, ob der Anwaltsverein zu Recht mehr Geld für seine Mitglieder fordert und warum der Zugang zum Recht in einigen Ländern besonders gefährdet ist. Im Juristischen Literaturtipp widmen wir uns einer der beiden Festschriften zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts. Mit Professor Uwe Volkmann von der Goethe-Universität Frankfurt sprechen wir über seinen Beitrag zur Strategischen Prozessführung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gerechte Urteil ist in dieser Woche ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zum „Wildpinkeln“: Ein Marinesoldat hatte zwar ohne Uniform, dafür aber mit Alkohol im Blut gegen einen Wachzaun uriniert. Vor Gericht erlitt er nun Schiffbruch. Themen der Sendung 03:25: Interview mit Justizsenatorin Anna Gallina zur JuMiKo 24:23: Interview mit Marcus Jung zum Deutschen Anwaltstag 49:57: Interview mit Prof. Uwe Volkmann zur Festschrift 75 Jahre BVerfG 1:15:20: Gerechtes Urteil: BVerwG zu wildpinkelndem Soldaten Mehr zum Thema Justizministerkonferenz in Hamburg KI und die Zukunft der Anwaltschaft Kommentar zum Anwaltstag: Die große Verunsicherung Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.

F.A.Z. Einspruch Im Podcast mit Publikum sprechen wir mit Bernhard Schlink über Fragen der Gerechtigkeit – in der Politik, im Umgang mit der AfD, im Krieg und im eigenen Leben als Jurist und Schriftsteller. In Folge 393 sind wir zu Gast an der Freien Universität Berlin. Unser Gesprächspartner ist Bernhard Schlink: internationaler Bestsellerautor, ehemaliger Staatsrechtsprofessor und früherer Landesverfassungsrichter. Mit ihm sprechen wir über eine Frage, die so alt ist wie die Menschheit – und zugleich so aktuell wie die letzte Wahlprognose: Was ist gerecht? Ausgehend von der bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt fragen wir, ob sich im Aufstieg der AfD auch ein verletztes Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen in Ostdeutschland ausdrückt. Darüber hinaus geht es um die Weltlage und um ein ebenso altes wie bedrängendes Thema: Kann es so etwas wie einen gerechten Krieg geben? Schlink spricht über sein Leben als Jurist und Schriftsteller – und darüber, wie ihn die Suche nach Gerechtigkeit in beiden Rollen geprägt und begleitet hat. Mehr zum Thema Muss sich die juristische Ausbildung ändern, Herr Schlink? Gute Gründe statt anklagende Vereinfachungen Sind die Geschwister Scholl für heutige Schüler noch das richtige Vorbild?

F.A.Z. Einspruch Wie anfällig ist das Selbstbestimmungsgesetz für Missbrauch? Darüber sprechen wir mit Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. Mit Hessens Justizminister Christian Heinz geht es um den Einsatz von KI in der Justiz. In Folge 392 werfen wir einen Blick auf die bevorstehende Justizministerkonferenz in Hamburg. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine Beschlussvorlage erarbeitet, die auf eine Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes abzielt. Wir haben Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) gefragt, warum und wie sie das machen will. Gesprochen haben wir auch über Marla-Svenja Liebich, den wohl bekanntesten Missbrauchsfall unter dem Selbstbestimmungsgesetz. Der verurteilte Rechtsextremist hatte sein Geschlecht gewechselt – mutmaßlich auch, um in ein Frauengefängnis zu kommen. Kurz vor Haftantritt floh Liebich in die Tschechische Republik. Am Montag entschied ein Gericht in Pilsen, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Derweil hat das Landgericht Verden die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Unser Korrespondent Reinhard Bingener hat den Prozess für die F.A.Z. begleitet. Mit ihm sprechen wir über das Urteil und auch darüber, was es mit der sogenannten Dritten Generation der RAF auf sich hat. Außerdem diskutieren wir, ob es die RAF heute noch gibt. Reinhard Müller hat in dieser Woche mit einem weiteren Landesjustizminister gesprochen, und zwar mit Christian Heinz (CDU) aus Hessen. In dem Gespräch geht es um KI in der Justiz, wie viele Richter es in Zukunft noch braucht – und wie die Justiz damit umgeht, dass die Politik immer mehr neues Strafrecht schafft. Das Gerechte Urteil ist in dieser Woche ein „Panzerknacker“-Fall, mit dem sich das OLG Hamburg beschäftigt hat. Der Fall ist nicht nur für alle Bankkunden, sondern auch für Examenskandidaten von großer Relevanz. Anmeldung zum Podcast mit Publikum am 9. Juni an der FU Berlin mit Bernhard Schlink unter diesem Link. Themen der Sendung 04:02: Interview mit Constanze Geiert (CDU) zum Selbstbestimmungsgesetz 23:11: Interview mit Reinhard Bingener zum Urteil gegen Daniela Klette 41:30: Interview mit Christian Heinz (CDU) zur KI in der Justiz 1:12:27: Gerechtes Urteil: OLG Hamburg zum „Panzerknacker“-Fall Mehr zum Thema Mehrere Bundesländer wollen Selbstbestimmungsgesetz nachschärfen Wider Natur und Verstand Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt Hören Sie unsere exklusiven Podcast-Folgen auf Apple Podcasts, FAZ.NET oder in der FAZ-App und erhalten Sie Zugriff auf alle Artikel: Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 1 € im Monat – hier geht’s zum Angebot. Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.